Solarstrom dort verbrauchen, wo er entsteht – das macht Sinn und ist seit Anfang 2026 mit einem weiteren Modell möglich. Die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) der IBI ist unkompliziert, transparent und für alle Beteiligten gewinnbringend.

StromAusgabe:
79/2026

Solarstrom dort verbrauchen, wo er entsteht – das macht Sinn und ist seit Anfang 2026 mit einem weiteren Modell möglich. Die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) der IBI ist unkompliziert, transparent und für alle Beteiligten gewinnbringend.

Bisher waren Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) die gängigsten Modelle zur gemeinsamen Nutzung von Solarstrom. Sie sind jedoch in der Umsetzung aufwändig und geografisch stark eingeschränkt.

Das revidierte Stromversorgungsgesetz (StromVG) macht neu den Verkauf von Solarstrom innerhalb einer Gemeinde möglich – und zwar mit der Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Produzent*innen und Bezüger*innen können dank der LEG ihren Strom direkt miteinander teilen. Das stärkt den regionalen Energiekreislauf und fördert das gemeinschaftliche Engagement für die Energiewende.

So funktioniert’s

Eine LEG verbindet Produzent*innen und Bezüger*innen innerhalb derselben Gemeinde.  Teilnehmen können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Der gemeinsam festgelegte Energiepreis macht die Teilnahme für beide Seiten interessant:

  • Produzent*innen erhalten für ihren Strom mehr Geld als bei der Netzeinspeisung.

  • Bezüger*innen profitieren von reduzierten Netzkosten und somit von günstigerem und lokal produziertem Solarstrom.

Die Gemeinde-LEG – lokal und unkompliziert
Neu betreibt die IBI in Interlaken, Matten und Unterseen je eine Gemeinde-LEG. So vereinfacht sie die Nutzung von lokal erzeugtem Solarstrom auf dem Bödeli. Produzenten*innen mit einer fest installierten PV-Anlage können ihren Überschuss ohne Risiko und mit wenig Aufwand in die LEG einspeisen, während alle Einwohner*innen der jeweiligen Gemeinde an der LEG teilnehmen können. Die Organisation der Gemeinde-LEG übernimmt die IBI. Sie kümmert sich um die Messung, die Abrechnung und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Der Strom fliesst wie gewohnt über das bestehende Netz, jedoch zu einem vergünstigten Netznutzungstarif. Einfacher geht’s nicht.

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Solarstrom vom Schulhausdach

Die Bödeli-Gemeinden machen es vor. Sie wollen den Solarstrom, welcher auf den gemeindeeigenen Immobilien erzeugt wird, an die lokale LEG weitergeben. Da Einrichtungen wie Schulen, Verwaltungen oder Werkhöfe an Wochenenden und in den Ferien nur wenig Strom verbrauchen, könnten die Einwohner*innen von dem überschüssigen Strom profitieren.
Interlaken und Matten haben sich bereits entschieden und werden den Überschuss aus ihren eigenen Solaranlagen komplett in die jeweilige Gemeinde-LEG einspeisen. In Unterseen steht die abschliessende Beschlussfassung noch aus.

Grenzen der LEG

Das Ziel ist klar: möglichst viel Solarstrom dort zu verbrauchen, wo er produziert wird. Tagsüber bei Sonnenschein funktioniert das gut. Nachts jedoch oder bei schlechtem Wetter wird weiterhin Strom aus dem IBI-Netz bezogen.

Die zentrale Herausforderung für Netzbetreiber bleibt bestehen: Eine LEG führt nicht zu einer Entlastung des Netzes, denn Photovoltaikanlagen speisen weiterhin Strom ins Netz. Sie verbessert also weder die Netzstabilität noch verhindert sie notwendige Netzausbauten. Dennoch ist die lokale Nutzung des Stroms ein wichtiger Schritt in Richtung einer effizienteren Energiezukunft.

Im Vergleich zu einem ZEV fallen die finanziellen Vorteile einer privaten LEG eher gering aus.

Private LEG – möglich, aber komplex

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen haben die Möglichkeit, eine eigene LEG zu gründen. Wer eine private LEG betreibt, übernimmt die Verantwortung für die Abrechnung des innerhalb der LEG verbrauchten Solarstroms.

Wichtig: Der LEG-interne Preis gilt ausschliesslich für die Energie. Netzkosten und gesetzliche Abgaben werden weiterhin von der IBI erhoben. Dadurch fallen die finanziellen Vorteile privater LEG im Vergleich zu einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch eher gering aus.

Damit die Energiewende vor Ort gelingt

Die Gemeinde-LEG der IBI zeigt, wie die Energiewende vor Ort gelingen kann. Sie ist transparent, fair und mit direktem Nutzen für alle. Produzent*innen erzielen bessere Erlöse, Bezüger*innen profitieren von günstigem und lokalem Solarstrom und die Gemeinde wird in Sachen Energie ein Stück unabhängiger.

So nehmen Sie teil
Ob als Produzent*in oder als Bezüger*in, Privatperson oder Unternehmen, Sie können sich einfach über die Website www.ibi.ch/leg für die LEG Ihrer Gemeinde (Interlaken, Matten oder Unterseen) anmelden. Dort finden Sie alle Teilnahmebedingungen und weitere Informationen.

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