Der Trend zur gemeinsamen Produktion und Nutzung von Sonnenstrom nimmt zu. Nebst dem ZEV bietet sich auch eine noch einfachere Lösung an. 

StromAusgabe:
75/2024

Der Trend zur gemeinsamen Produktion und Nutzung von Sonnenstrom nimmt zu. Nebst dem ZEV bietet sich auch eine noch einfachere Lösung an. 

Bei der Energielösung ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) schliessen sich Eigentümer*innen einer Liegenschaft zusammen, um mit einer Photovoltaikanlage selber Energie zu produzieren. Grundeigentümer*innen können sich untereinander, mit Mieter*innen oder Pächtern zusammenschliessen und die selber erzeugte Energie aus einer oder mehreren Produktionsanlagen vor Ort selber verbrauchen. Ziel ist es, dass die ZEV-Mitglieder die erzeugte Energie primär für den Eigenbedarf nutzen. Sowohl Haushalte als auch Unternehmen können ZEV-Mitglieder sein. Überschüssigen Solarstrom kann der ZEV ins Stromnetz der IBI einspeisen und bei zu geringer Produktion Strom aus dem IBI-Netz beziehen. 


Mit einer solchen Energielösung profitieren ZEV-Mitglieder von einem attraktiven Energiepreis und fördern gleichzeitig die Produktion und Nutzung von erneuerbarer Energie. Ein weiteres Plus: die Amortisationszeit der Photovoltaikanlage wird verkürzt.  
 

Das gilt bei der Gründung eines ZEV
 

  • Es entsteht eine vertragliche Bindung zwischen dem ZEV und der IBI. Ansprechperson ist die ZEV-Vertretung. 

  • Die Gründung eines ZEV erfordert die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmenden. 

  • Der ZEV installiert eine eigene, private Messinfrastruktur. Der Rückbau bestehender Infrastruktur ist Sache des ZEV. 

  • Die ZEV-Vertretung legt jährlich den Tarif für den Solarstrom fest.  

  • Die verbrauchsgerechte Abrechnung und das Inkasso ist Sache der ZEV-Vertretung.  

Noch einfacher mit dem VNB Praxismodell 

Nebst dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch lässt die Gesetzgebung eine noch einfachere Umsetzungsvariante zu, das VNB Praxismodell. Das Modell erfordert weder die aufwendige Gründung einer rechtlichen Gemeinschaft (ZEV), noch die Investition in eine kostspielige Messinfrastruktur. Die Teilnehmenden bleiben Kunden der IBI und somit in der Grundversorgung. Die Teilnahme am Eigenverbrauch ist freiwillig und kann jederzeit gekündigt werden. Der/die Eigentümer*in bestimmt den Tarif für den innerhalb der Gemeinschaft verbrauchten Sonnenstrom. Die IBI übernimmt die Messung, Rechnungsstellung und das Inkasso bei den Teilnehmenden.  


Weitere Informationen zum Eigenverbrauch finden Sie unter ibi.ch 

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Praxismodell

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