Eine Übersicht zu Stromtarifen, Eigenverbrauch und den Hintergründen der Preisgestaltung.

StromAusgabe:
79/2026

Eine Übersicht zu Stromtarifen, Eigenverbrauch und den Hintergründen der Preisgestaltung.

Immer mehr Haushalte produzieren ihren eigenen Strom mit einer Photovoltaikanlage. Das ist gut fürs Klima und fürs Portemonnaie. Doch oft taucht eine Frage auf: Warum erhalte ich für meinen eingespeisten Solarstrom weniger Geld, als ich für Strom aus dem Netz bezahle? Entscheidend ist, was im Strompreis alles drinsteckt und wann der Strom produziert wird.

Strompreis enthält mehr als nur Energie

Der Strompreis, wie er auf der Energierechnung ausgewiesen wird, besteht aus mehreren Teilen:

  • Energie – der eigentliche Marktpreis für Strom

  • Netznutzung – Kosten für Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Stromnetzes

  • Abgaben – zum Beispiel Gemeindeabgaben oder staatliche Förderbeiträge


Wer Strom aus dem Netz bezieht, bezahlt all diese Komponenten. Beim Rückliefern von Solarstrom wird jedoch nur die Energie vergütet. Kosten für das Netz oder Abgaben fallen dafür nicht an. Deshalb ist der Rückliefertarif tiefer als der Strompreis aus dem Netz.

Zusätzliche Aufgaben bei Einspeisung

Am meisten lohnt sich Solarstrom dann, wenn er direkt im eigenen Haushalt genutzt wird – zum Beispiel für die Waschmaschine, den Geschirrspüler oder die Wärmepumpe. Wird überschüssiger Strom ins Netz eingespeist, übernimmt die IBI zusätzliche Aufgaben. Der Strom muss gemessen, ins Netz integriert, transportiert und bilanziell ausgeglichen werden. In gewissen Situationen muss die Einspeisung sogar gesteuert oder reduziert werden, um das Netz stabil zu halten. Eingespeister Solarstrom ist für einen Energieversorger also nicht automatisch gleich viel wert wie Strom, der langfristig am Markt eingekauft wird.

Der Rückliefertarif orientiert sich seit 2024 am Referenzmarktpreis.

Viel Sonne – tiefer Marktpreis

Solarstrom entsteht tagsüber, also dann, wenn in der Schweiz oft ohnehin ein Überangebot an Energie besteht. Die Folge sind tiefe Marktpreise – teilweise sogar negative Preise. In solchen Momenten muss die IBI für überschüssigen Strom im übergeordneten Netz sogar bezahlen. Ganz anders sieht es abends oder im Winter aus. Dann ist die Nachfrage hoch, Solarstrom knapp und die Energie am Markt deutlich teurer. Der Rückliefertarif orientiert sich deshalb seit 2024 am Referenzmarktpreis, dem vierteljährlich berechneten Durchschnittspreis von der Strombörse. Seit dem 2. Quartal 2025 berücksichtigt die IBI zudem die Energieverordnung des Bundes, welche ab 2026 Minimalvergütungen für verschiedene Anlagegrössen festlegt. 

Fairness im Stromnetz

Ein tieferer Rückliefertarif sorgt dafür, dass keine Quersubventionierung entsteht. Das bedeutet, dass Kundinnen und Kunden ohne PV-Anlage müssen nicht indirekt höhere Einspeisevergütungen mitfinanzieren. So bleiben die Stromtarife fair, transparent und nachvollziehbar – für alle, die am Netz angeschlossen sind.

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