
Die steigenden Sommertemperaturen führen dazu, dass immer mehr Haushalte auf mobile Klimageräte mit Abluftschlauch setzen. Was viele jedoch nicht wissen: In Kombination mit bestimmten Gasgeräten kann deren Betrieb lebensgefährlich werden. Darauf macht der Fachverband für Wasser, Gas und Wärme (SVGW) aufmerksam.
Unterdruck kann Abgase in die Wohnung ziehen
Mobile Klimageräte mit Abluftschlauch funktionieren, indem sie warme Raumluft nach draussen leiten. Dadurch entsteht im Gebäude ein Unterdruck. Genau dieser kann zum Problem werden, wenn gleichzeitig sogenannte raumluftabhängige Gasgeräte – etwa Gasthermen oder Gas-Durchlauferhitzer – in Betrieb sind.
Der Unterdruck kann dazu führen, dass die Abgase der Gasgeräte nicht mehr ordnungsgemäss über den Kamin oder die Abgasleitung abgeführt werden. Stattdessen können sie in die Wohnräume gelangen. Besonders kritisch ist dabei Kohlenmonoxid (CO): Das farb- und geruchlose Gas bleibt oft unbemerkt und kann bereits in geringer Konzentration zu schweren Vergiftungen oder sogar zum Tod führen.

Betroffen sind vor allem ältere Gasgeräte
Nach Angaben des SVGW betrifft die Warnung insbesondere raumluftabhängige Gasgeräte wie Gas-Durchlauferhitzer oder Gasthermen. Diese beziehen die für die Verbrennung notwendige Luft direkt aus dem Aufstellraum.
Im Gegensatz dazu sind moderne, raumluftunabhängige Geräte in der Regel nicht von dieser Problematik betroffen. Ob ein Gasgerät raumluftabhängig arbeitet, lässt sich in der Bedienungsanleitung oder beim zuständigen Gasnetzbetreiber klären.
So lässt sich das Risiko vermeiden
Der SVGW empfiehlt, mobile Klimageräte mit Abluftschlauch nicht gleichzeitig mit raumluftabhängigen Gasgeräten zu betreiben. Ist ein gleichzeitiger Betrieb unvermeidbar, muss jederzeit ausreichend Frischluft nachströmen können – beispielsweise über ein geöffnetes Fenster oder eine geeignete Wandöffnung.
Zudem sollten die Hinweise in der Bedienungsanleitung des Gasgeräts zur Verbrennungsluftversorgung und zu den Aufstellbedingungen konsequent beachtet werden.
Text: SVGW, IBI